Brandschutz

Der Brandschutz dient dem Zweck der vorbeugenden Brandverhütung.

Die Brandschutzordnung der TU Clausthal enthält Regelungen, um den Personen- und Sachschaden im Brandfall möglichst gering zu halten und gilt in allen der TU Clausthal zugeordneten Gebäuden, Einrichtungen und sonstigen Anlagen. Sie gilt ferner für alle in diesem Bereich Tätigen, die sich dort nicht nur vorübergehend aufhalten. Vorübergehend Tätige sowie sonstige Nutzer und Besucher haben den Anordnungen des jeweils Verantwortlichen bzw. der Feuerwehr Folge zu leisten.

Sie ersetzt nicht das eigenverantwortliche Handeln in Notsituationen.

 

Darüber hinaus erhalten Sie nachfolgend weitere Informationen zum Thema Brandschutz:

  • Der Alarmplan muss ausgefüllt und an entsprechender Stelle ausgehängt werden.

  • Die Vorlage Verhalten im Brandfall ist zum Aushang gedacht und an die jeweilige Einrichtung anzupassen. Die Vorlage finden Sie hier auch in einer englischen Version.

    weitere Informationen:

  • In der Checkliste und den Informationen zum Brandschutz können Sie überprüfen, ob ihre Arbeitsstätte den Mindestanforderungen im Brandschutz entspricht.

  • Die Technischen Regeln - Maßnahmen gegen Brände für Arbeitsstätten (ASR) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder.

    Hier finden Sie Informationen zu Fluchtwegen, Notausgängen sowie Flucht- und Rettungsplan.

  • Hier erhalten Sie eine Schritt-für-Schritt-Anweisung für die Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern.

    Für den Einsatz von CO2- Feuerlöschern erhalten Sie hier eine geeignete Checkliste.

  • Jede Einrichtung hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer:in zu benennen. Brandschutzhelfer:innen können nach Rücksprache mit den Leitungen der Einrichtungen auch innerhalb eines Gebäudes die Aufgaben der Brandschutzhelfer:innen für mehrere Einrichtungen übernehmen.

    Frau Thiemann aus Dezernat 4 gibt Ihnen gerne Auskünfte zu den Brandschutzhelfer:innen an der TU Clausthal. Gerne steht Ihnen auch unser leitender Sicherheitsingenieur  zur Verfügung.

    Aufgaben (Auszug):

    • Regelmäßige Prüfung von Feuerlöscheinrichtungen (z. B. Feuerlöscher, Feuerlöschdecken) auf Vorhandensein, Anzahl und den gebrauchsfähigen Zustand
    • Unterstützung und Beratung der Leiter:innen der Einrichtungen bei der Berechnung der Anzahl der notwendigen Feuerlöscher und der Bestimmung der geeigneten Löschmittel auf der Grundlage der ASR A2.2
    • ggf. Erstbekämpfung des Brandherdes ( ! zur Erstbekämpfung ist jeder verpflichtet)
    • Alarmierung und Einweisung der Feuerwehr unter Beachtung der besonderen Gefahren am Brandort

     

    Bestellung / rechtl. Grundlagen (§ 10 ArbSchG):

    • Eine geeignete Person wird in der Regel durch die Leitung der Einrichtung ausgewählt und zur Bestellung vorgeschlagen. Hierzu verwenden Sie bitte das Formular Bestellung der Beauftragten nach §10 ArbSchG und richten es an das Dezernat 4.
    • Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2 (z. B. Büronutzung) in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z.B. in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung erforderlich sein.
    • Die Bestellung zum:zur Brandschutzhelfer:in erfolgt schriftlich durch die Hochschulleitung unter Anhörung des Personalrates.
    • Beim Ausscheiden der:des Bestellten ist rechtzeitig ein:e Nachfolger;in zu bestimmen und eine entsprechende Meldung an das Dezernat 4 zu geben.

     

    Aus- und Fortbildung:

    • Die Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu unterweisen.
    • Die Organisation der Unterweisung erfolgt durch die Stabsstelle Arbeitsicherheit. Die Brandschutzhelfer:innen erhalten zum gegebenen Zeitpunkt eine Einladung zur Schulung.
    • Zum Unterweisungsinhalt gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, die Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfall.
      Praktische Übungen (Löschübungen) im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen gehören zur fachkundigen Unterweisung der Brandschutzhelfer.
    • Zur Auffrischung der Kenntnisse wird eine Wiederholung der Ausbildung alle 3 bis 5 Jahre empfohlen, bei betrieblichen Änderungen sind ggf. kürzere Abstände erforderlich.

    Weitere Informationen zum Brandschutz erhalten Sie hier.

  • Frau Thiemann aus Dezernat 4 gibt Ihnen gerne Auskünfte zu den Evakuierungshelfer:innen an der TU Clausthal.

    Aufgaben:

    • Information der Einrichtungsleitung über festgestellte Mängel, so dass diese seiner:ihrer gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen kann
    • Regelmäßige Überprüfung der Flucht- und Rettungswege sowie des Sammelplatzes auf den geforderten ordnungsgemäßen Zustand
    • Aushang und Aktualisierung des Notfallblattes sowie des Notfallplanes der Hochschule (ggf. in Zusammenarbeit mit dem Sicherheitsbeauftragten)
    • Im Bedarfsfalle die Alarmierung des Personals in den Räumen ihres Aufgabenbereiches
    • Einweisung der Mitarbeitenden zum Sammelplatz
    • Anwesenheitskontrolle am Sammelplatz

     

    Bestellung / rechtl. Grundlagen (§ 10 ArbSchG):

    • Eine geeignete Person wird in der Regel durch die Leitung der Einrichtung ausgewählt und zur Bestellung vorgeschlagen. Hierzu verwenden Sie bitte das Formular Bestellung der Beauftragten nach §10 ArbSchG und richten es an das Dezernat 4.
    • Die Bestellung zum:zur Evakuierungshelfer:in erfolgt schriftlich durch die Hochschulleitung unter Anhörung des Personalrates.
    • Beim Ausscheiden der:des Bestellten ist rechtzeitig ein:e Nachfolger:in zu bestimmen und eine entsprechende Meldung an das Dezernat 4 zu geben.

     

    Fort- und Weiterbildung

    Die Organisation der Unterweisung erfolgt durch die Stabsstelle Arbeitsicherheit. Die Evakuierungshelfer:innen erhalten zum gegebenen Zeitpunkt eine Einladung zur Schulung.