Arbeitsschutzausschuss

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet den Unternehmen neben der Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt/ärztin auch einen Arbeitsschutzausschuss (ASA) einzurichten. Die Einrichtung eines ASA ist Betrieben mit mehr als 20 Mitarbeitern erforderlich. Der ASA tagt in wenigstens vierteljährlichen Abständen und setzt sich zusammen aus

  • der Hochschulleitung oder einem:einer dazu Beauftragten
  • dem Betriebsarzt/ärztin und der Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • 2 Mitgliedern des Personalrats
  • Sicherheitsbeauftragten und ggf.
  • weiteren Fachleuten

Sinn und Zweck des ASA ist ein Kommunikationsnetzwerk aller relevanten Arbeitsschutzspezialisten und Entscheidungsträger zu schaffen und damit einen regelmäßigen Austausch über alle arbeitsschutzrelevanten Themen zu ermöglichen. Diese können z.B. sein

  • Sicherheit und Gesundheit bei Neuanschaffungen bzw. bei Änderungen im Fertigungsablauf
  • Besprechung von Unfallereignissen und Berufskrankheiten
  • Festlegung von Maßnahmen auf Grund weiterführender Erkenntnisse aus der arbeitsmedizinischen Vorsorge
  • Planung und Ergebnisbesprechung von Messungen
  • Hinweise der Mitarbeiter:innen auf Verbesserungspotential im Bereich Sicherheit und Gesundheit
  • und weitere Themen

Ziel ist es, über einen regelmäßigen Austausch die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit weiterzuentwickeln und insbesondere Fehler schon in der Planungsphase auszuschließen.

Dipl.-Ing. Cyrus Samawatie

Kontakt
Telefon: +49 53 23 / 72-35 35
E-Mail: cyrus.samawatie@tu-clausthal.de

Adresse
Dezernat 4 der TU Clausthal
Gebäude C13, Raum 101
Leibnizstraße 13
38678 Clausthal-Zellerfeld

ASA-Sitzungsprotokolle

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